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Verordnungen

Um Ihnen einen ruhigen, problemlosen und sicheren Urlaub zu ermöglichen, haben wir Regeln und Vorschriften für Ihren Aufenthalt aufgestellt. Wir bitten unsere Gäste auch immer, einen Mietvertrag für unser Ferienhaus mit uns abzuschließen. Wir bitten Sie, sich mit dem Vertrag und mit der folgenden Mietordnung des Ferienhauses Łubinowe wzgórze vertraut zu machen
Der Verwalter und Eigentümer ist Łubinowe Wzgórze
Mit der Reservierung – Zahlung der Kaution – akzeptieren Sie die Regeln und die Datenschutzbestimmungen für die Vermietung des Ferienhauses und die Regeln seiner Nutzung.

 

RESERVIERUNGS-, ZAHLUNGS- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN DES FERIENHAUSES
Lupinenhügel

Definitionen:
Vermieter – der Eigentümer des Ferienhauses Łubinowe Wzgórze
Mieter – die Person, die die Miete für das Ferienhaus Łubinowe Wzgórze zahlt

 

RESERVIERUNG UND BEZAHLUNG

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen fest, unter denen Sie Łubinowe Wzgórze Cottage buchen und mieten können. Wenn Sie eine Buchung vornehmen, akzeptieren Sie die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Miete gilt für das gesamte Lupinowe wzgórze Cottage zu einem beliebigen Zeitpunkt.

3. Vorläufige Reservierung. Eine vorläufige Reservierung kann per Telefon erfolgen
663 331 147, über e-mail:info@all-season.pl.
Bei der Vorreservierung müssen Sie das Datum Ihres Aufenthalts und die Anzahl der Personen sowie die Anzahl der Haustiere angeben.
Die vorläufige Reservierung erfolgt nach der Bestätigung der Verfügbarkeit des Ferienhauses und einer eindeutigen Erklärung über den Wunsch, es zu mieten. Die Vorreservierung ist 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung gültig, und sobald sie nicht bezahlt ist, wird die Vorreservierung storniert.
4. Wir akzeptieren die Zahlung per Touristengutschein. Dazu müssen Sie die Verwaltung von Lupin Hill vor der Zahlung informieren, um die Möglichkeit zu besprechen, Ihren Aufenthalt mit einem Touristengutschein zu bezahlen.
5. Eine garantierte Reservierung wird mit der Zahlung der angegebenen Anzahlung für den Aufenthalt vorgenommen. Ab dem Zeitpunkt der Vorbuchung beträgt die Frist für die Zahlung der Anzahlung 24 Stunden. Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtbetrags des Aufenthalts. Die Reservierung gilt als bestätigt, wenn ein Nachweis über die Zahlung/Überweisung an folgende Adresse geschickt wird
e-mail:info@all-season.pl oder per E-Mail an 663 331 147 oder durch Gutschrift auf das Bankkonto.
6. Nach der Gutschrift der Anzahlung oder der Überweisungsbestätigung wird eine E-Mail/SMS an die buchende Person geschickt, um die Buchung zu bestätigen.
7. Im Falle einer vollständigen Stornierung des Aufenthalts des Mieters aus Gründen, die vom Vermieter abhängen und auf die er keinen Einfluss hat, wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet.
8. Der Restbetrag für den Aufenthalt zusammen mit der Anzahlung (200 PLN) ist per Banküberweisung (im Voraus) bis zu 3 Werktagen vor der Ankunft zu zahlen (im Falle der Zeiträume: Weihnachten, Silvester, Winter 5 Tage vor dem Anreisedatum) und per E-Mail: Łubinowe Wzgórze oder mms 663 331 147 Bei Nichtbezahlung des Zuschlags auf den Gesamtmietwert des Ferienhauses Lupinowe wzgórze erfolgt eine einmalige Mahnung per SMS an die Nummer des Mieters zur Zahlung des fälligen Teils der Mittel, die eine Garantie für die Vermietung des Ferienhauses darstellen. Das Ausbleiben der Zahlung und deren Bestätigung nach der vorgenannten Mahnung führt zur Beendigung des Mietvertrages des Ferienhauses Lupinowe wzgórze, die Vorauszahlung wird vom Vermieter in vollem Umfang einbehalten, und der Mieter wird darüber per E-Mail oder SMS informiert.

 

AUFENTHALT UND UNTERKUNFT

1. Der Check-in beginnt um 15:00 Uhr (Ankunft) und endet um 10:00 Uhr (Abreise).
2. Das Ferienhaus Łubinowe Wzgórze verfügt über ein elektronisches Zugangsschloss und der einmalige Schlüssel (PIN-Code) wird per SMS am Tag der Ankunft des Gastes nach der Gutschrift des gesamten Mietbetrags einschließlich der Kaution zur Verfügung gestellt. Die einmalige Zugangsnummer wird zum Öffnen der Eingangstür verwendet. Der einmalige Zugangsschlüssel ist vom Tag und der Uhrzeit der Ankunft des Mieters, d.h. ab 15 Uhr, bis zum Tag und der Uhrzeit der Abreise des Mieters, d.h. bis 10 Uhr, gültig. Das Schloss ist mit einem speziellen Tor verbunden und jedes Mal, wenn die Tür geöffnet wird, wird die Öffnungsgeschichte im elektronischen Schlosssystem aufgezeichnet. Dies ist notwendig, um die Sicherheit vor einem möglichen unbefugten Öffnen durch Unbefugte zu wahren.
3. Wenn der Mieter die Aufenthaltsdauer verkürzt, wird der Betrag für den nicht genutzten Zeitraum nicht erstattet.
4. Bei Zahlung und Nichterscheinen des Mieters zum vorgesehenen Termin läuft die Buchung mit dem Mietplan weiter, und der/die verlorene(n) Tag(e) verlängert/verlängern die Mietzeit nicht.
5. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur möglich, wenn keine anderen Gäste das Ferienhaus im Voraus gebucht haben. Der Wunsch, den Aufenthalt zu verlängern, muss spätestens 48 Stunden vor Ablauf des vorherigen Mietzeitraums telefonisch unter 721 09 09 09 mitgeteilt werden. Nachdem der Mieter mit dem Vermieter die Möglichkeit einer Mietverlängerung vereinbart hat, ist er verpflichtet, spätestens 24 Stunden vor Ablauf des laufenden Mietzeitraums eine Bestätigung über die Zahlung der Mietverlängerung per mms an 663 331 147 zu senden.
6. Die Abreise erfolgt im Ferienhaus in Anwesenheit des Vermieters oder einer von ihm beauftragten Person.
7. Der Mieter darf das Ferienhaus nicht an andere Personen verleihen oder untervermieten.
8. Eine größere Anzahl von Personen als angegeben darf sich nur mit Zustimmung des Vermieters im Ferienhaus und auf dem Gelände aufhalten.
9. Bei Überschreitung der angegebenen Personenzahl (ohne Zustimmung und Wissen des Vermieters) ist die sofortige Kündigung des Vertrages mit allen Konsequenzen vorbehalten, ohne dass die bereits gezahlte Gebühr zurückerstattet werden muss.
10. Bei der Ankunft, aber vor dem Einzug, ist der Mieter verpflichtet, das Ferienhaus abzunehmen, d.h. die Möbel, die Fenster, die Duschkabine und die sonstige Ausstattung des Ferienhauses zu überprüfen.
11.Festgestellte Beschädigungen oder Zerstörungen sind dem Vermieter unverzüglich mit einem Foto und einer SMS an 663 331 147 zu melden. 12.
12. Der Vermieter räumt die Möglichkeit ein, sogenannte versteckte Schäden zu entdecken. Äußert sich der Mieter nicht innerhalb von 2 Stunden nach der ersten Öffnung des elektronischen Schlosses zu solchen Schäden, so bedeutet dies, dass der Mieter keine Beanstandungen an der gesamten Einrichtung hat und dass alle Geräte und Möbel der Ausstattungsliste entsprechen und in gutem Zustand sind.
13. Der Mieter trägt die volle finanzielle Verantwortung für jede Beschädigung, Zerstörung von Ausstattungsgegenständen und technischen Geräten des Hanghauses, die während seines Aufenthaltes entstehen, sei es durch absichtliches oder unabsichtliches Verschulden.
14. der Mieter ist allein und vollständig verantwortlich für die Personen, die sich mit ihm aufhalten (einschließlich der Kinder), und für alle von ihnen verursachten Schäden.
15.die Benutzer der Einrichtung sind verpflichtet, die Brandschutzvorschriften zu beachten.
16.Im Ferienhaus befinden sich an gut sichtbarer Stelle Feuerlöscher, die im Brandfall zu benutzen sind und von denen die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 und der Vermieter unter der Telefonnummer 721 09 09 09 unverzüglich zu benachrichtigen sind. Im Erdgeschoss befindet sich der Feuerlöscher im Vorraum, im Erdgeschoss neben der Treppe. Für die unberechtigte Benutzung des Feuerlöschers werden dem Mieter 500 PLN und die Kosten für die Reinigung des Hauses in Höhe von 500 PLN in Rechnung gestellt.
17. Das Ferienhaus ist mit Rauchmeldern ausgestattet und das Rauchen ist im Ferienhaus strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung wird dem Mieter ein Betrag von 500 PLN in Rechnung gestellt. 18.
18. Aus Gründen des Brandschutzes ist es nicht gestattet, im Ferienhaus mit Strom oder Gas betriebene Geräte zu benutzen, die nicht zur Ausstattung dieser Räume gehören und eine Brandgefahr darstellen können, z.B. elektrische Heizgeräte, Heizungen, Gasbrenner. 19.
19. Es ist verboten, brennbare Materialien, Sprengstoffe oder Materialien mit unangenehmem Geruch in das Ferienhaus zu bringen.
20. Im Kamin darf nur vom Vermieter bereitgestelltes Holz verwendet werden. 21.
21. Es ist verboten, nasse Gegenstände auf den Heizkörpern zu trocknen. Die Heizkörper sind für diesen Zweck nicht geeignet und können mechanisch beschädigt oder verfärbt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann dazu führen, dass dem Mieter der Wert des Heizkörpers, des Transports und seiner Montage in Rechnung gestellt wird, d.h. ein Betrag von mindestens 500 PLN. Im Badezimmer gibt es einen Metalltrockner und einen ausklappbaren Wäschetrockner.
Es ist unzulässig, auf der Holzterrasse des Ferienhauses zu grillen und ein Lagerfeuer an einem anderen Ort als dem visuell gekennzeichneten Steinkreis zu entzünden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Regeln wird der Mieter mit einer Geldstrafe von 200 PLN + Deckung aller damit verbundenen Verluste und Schäden belastet.
Der Mieter darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters des Objekts keine Reparaturen oder Auslagen vornehmen oder Veränderungen an der Hütte vornehmen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über die Notwendigkeit von Reparaturen oder Auslagen zu informieren.
24. Bei technischen Störungen wird der Mieter gebeten, diese so schnell wie möglich dem Vermieter unter folgender Nummer zu melden
721 09 09 09 so schnell wie möglich zu melden, damit angemessen reagiert und gehandelt werden kann.
25. Der Vermieter haftet nicht für vorübergehende Unannehmlichkeiten, die durch unabhängige Anbieter verursacht werden, z.B. vorübergehender Stromausfall oder Internetausfall von PLUS GSM.
26. Der Mieter hat das Haus entsprechend seiner Beschaffenheit und seinem Verwendungszweck zu nutzen.
27. Es ist nicht gestattet, die Betten in den Schlafzimmern zu verstellen oder im Inneren des Hauses Wechselschuhe zu tragen (insbesondere bitte keine Schuhe wie Bergschuhe, Skistiefel, Snowboardschuhe oder andere Schuhe, die die Holzoberfläche der Treppe und des Fußbodens zerkratzen oder beschädigen könnten).
28. Jedes Mal, wenn der Mieter das Ferienhaus verlässt, muss er sich vergewissern, dass die Tür abgeschlossen ist. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die im Ferienhaus zurückgelassen werden.
29. Das Parken von Autos ist nur an einem vom Verwalter der Anlage ausgewiesenen Ort möglich, in diesem Fall auf einem überwachten Parkplatz am Straßenrand.
Der Parkplatz ist ein bewachter, aber unbewachter Parkplatz. Der Vermieter haftet nicht für den Diebstahl oder die Zerstörung von Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen des Mieters, verpflichtet sich aber, der Polizei eine Aufzeichnung über den Zeitraum des Aufenthalts des Mieters zur Verfügung zu stellen, um den Verursacher einer möglichen Tat zu ermitteln.
30. Für den Fall, dass der Mieter die Ruhe und/oder das Wohlergehen der Nachbarn in erheblichem Maße stört und die allgemein geltenden Normen des Zusammenlebens zwischen Menschen nicht respektiert, sowie im Falle eines berechtigten Einschreitens der Polizei, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Aufenthalt des Mieters im Ferienhaus zu beenden und ist dann nicht verpflichtet, die nicht genutzte Aufenthaltsdauer zu erstatten.
31. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus in demselben Zustand zu erhalten und zurückzugeben, in dem er es verlassen hat, d.h. insbesondere, das Geschirr zu spülen oder den Geschirrspüler mindestens 1 Stunde vor Verlassen des Ferienhauses einzuräumen und einzuschalten und die Kücheneinrichtung vor der Abreise zu reinigen, den Kühlschrank zu leeren und in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen, die Umgebung des Ferienhauses im gleichen Zustand wie zuvor zu hinterlassen, die Bettwäsche abzuziehen und mit den Handtüchern an einem Ort zu ordnen und den Müll ordnungsgemäß in Säcken zu trennen (Glas, Papier, Plastik, Biolebensmittel und Abfall). Bei Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtung wird ein Betrag von:

100 PLN von der Reinigungskaution.
100 PLN von der Kaution, wenn Müll und Abfälle nicht sortiert werden.
100 PLN von der Reinigungskaution, wenn die Bettwäsche nicht abgezogen und mit den Handtüchern im Wohnzimmer zusammengelegt wird.
100 PLN von der Kaution, wenn das Geschirr nicht in den Geschirrspüler eingeräumt und dieser vor der Abreise eingeschaltet wird.
32. Wir akzeptieren Tiere in der Hütte, aber der Mieter trägt die volle Verantwortung für sie, einschließlich für Schäden, die durch sie verursacht werden, sowie für Schäden, die auf und außerhalb des Grundstücks (beißen andere Menschen). Die Kosten für ein Haustier betragen 50 PLN für den gesamten Aufenthalt des Tieres.
33. Der Mieter erklärt, dass alle bei ihm untergebrachten Tiere und die Tiere der Gäste über alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und Impfungen verfügen.